Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-28, 1 Vollz (Ws) 79/16

1 Vollz (Ws) 79/16Obergericht28.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 79/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-28

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 79/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0428.1VOLLZ.WS79.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in vorigen Stand wird als unzulässig verworfen.

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss vom 12.05.2015 wird auf Kosten des Betroffenen (§ 121 Abs. 2 StVollzG) als unzulässig verworfen.

Die Beschwerde gegen den Beschluss vom 21.12.2015 wird auf Kosten des Betroffenen als unzulässig verworfen (§ 473 Abs. 1 StPO).

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