1 Vollz (Ws) 79/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-28, 1 Vollz (Ws) 79/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-28, 1 Vollz (Ws) 79/16
1 Vollz (Ws) 79/16Obergericht28.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 79/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-28
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 79/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0428.1VOLLZ.WS79.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in vorigen Stand wird als unzulässig verworfen.
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss vom 12.05.2015 wird auf Kosten des Betroffenen (§ 121 Abs. 2 StVollzG) als unzulässig verworfen.
Die Beschwerde gegen den Beschluss vom 21.12.2015 wird auf Kosten des Betroffenen als unzulässig verworfen (§ 473 Abs. 1 StPO).
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