31 W 34/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-02, 31 W 34/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 W 34/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-02
Aktenzeichen: 31 W 34/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0502.31W34.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Detmold vom 12.08.2015 abgeändert und der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich auf 85.489,29 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 3 GKG).
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