Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-02, 31 W 34/16

31 W 34/16Obergericht02.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 W 34/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-02

Aktenzeichen: 31 W 34/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0502.31W34.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Detmold vom 12.08.2015 abgeändert und der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich auf 85.489,29 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 3 GKG).

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