1 Vollz (Ws) 130/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-03, 1 Vollz (Ws) 130/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-03, 1 Vollz (Ws) 130/16
1 Vollz (Ws) 130/16Obergericht03.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 130/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-03
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 130/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0503.1VOLLZ.WS130.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bonn zurückverwiesen.
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