Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-06, 11 U 93/15

11 U 93/15Obergericht06.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 93/15 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-06

Aktenzeichen: 11 U 93/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0506.11U93.15.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12.05.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – abgeändert.

Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 2.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2012 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 835,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.06.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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