Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-10, 9 U 79/15

9 U 79/15Obergericht10.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 79/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-10

Aktenzeichen: 9 U 79/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0510.9U79.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.03.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen (5 O 107/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden einschließlich der Kosten der Nebenintervention dem Kläger auferlegt.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 13.330,51 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.