Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-13, 15 W 594/15

15 W 594/15Obergericht13.05.2016

Regest

Ein Nacherbe kann einzelne Nachlassgegenstände freigeben und so die Bindung des Vorerben hinsichtlich dieser Nachlassgegenstände aufheben. Eine solche Freigabe kann jedenfalls durch ein vertragliches Zusammenwirken von Vor- und Nacherbe bewirkt werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 594/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-13

Aktenzeichen: 15 W 594/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0513.15W594.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 2113, GBO § 51

Leitsätze

Ein Nacherbe kann einzelne Nachlassgegenstände freigeben und so die Bindung des Vorerben hinsichtlich dieser Nachlassgegenstände aufheben. Eine solche Freigabe kann jedenfalls durch ein vertragliches Zusammenwirken von Vor- und Nacherbe bewirkt werden.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, die in den vorgenannten Grundbüchern eingetragenen Nacherbenvermerke zu löschen.

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