15 W 594/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-13, 15 W 594/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-13, 15 W 594/15
15 W 594/15Obergericht13.05.2016
Regest
Ein Nacherbe kann einzelne Nachlassgegenstände freigeben und so die Bindung des Vorerben hinsichtlich dieser Nachlassgegenstände aufheben. Eine solche Freigabe kann jedenfalls durch ein vertragliches Zusammenwirken von Vor- und Nacherbe bewirkt werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 594/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-13
Aktenzeichen: 15 W 594/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0513.15W594.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 2113, GBO § 51
Leitsätze
Ein Nacherbe kann einzelne Nachlassgegenstände freigeben und so die Bindung des Vorerben hinsichtlich dieser Nachlassgegenstände aufheben. Eine solche Freigabe kann jedenfalls durch ein vertragliches Zusammenwirken von Vor- und Nacherbe bewirkt werden.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, die in den vorgenannten Grundbüchern eingetragenen Nacherbenvermerke zu löschen.
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