6 UF 175/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-18, 6 UF 175/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-18, 6 UF 175/16
6 UF 175/16Obergericht18.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 175/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-18
Aktenzeichen: 6 UF 175/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0518.6UF175.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Beschluss wurde durch Beschluss des BGH vom 20.12.2017 (XII ZB 333/17) aufgehoben; die Sache wurde an das OLG Hamm zurückgewiesen.
Die Beschwerde des Mündels vom 23.11.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 31.10.2016 (58 F 316/16) wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Der Antrag des Mündels auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000.- Euro festgesetzt.
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