21 U 154/13•Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-19, 21 U 154/13
Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-19, 21 U 154/13
21 U 154/13Obergericht19.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 154/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-19
Aktenzeichen: 21 U 154/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0519.21U154.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.9.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (4 O 104/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und der Nebeninterventionen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin und ihre Streithelfer vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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