Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-19, 4 U 70/13

4 U 70/13Obergericht19.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 70/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-19

Aktenzeichen: 4 U 70/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0519.4U70.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert bis zu den übereinstimmenden Erledigungserklärungen beläuft sich auf 125.000,00 EUR. Danach entspricht der Streitwert den bis dahin angefallenen Kosten.

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