6 U 201/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-23, 6 U 201/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 201/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-23
Aktenzeichen: 6 U 201/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0523.6U201.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gem. § 522 II ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil die Berufung weder Aussicht auf Erfolg noch die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats erfordert.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.