Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-23, 6 U 201/15

6 U 201/15Obergericht23.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 201/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-23

Aktenzeichen: 6 U 201/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0523.6U201.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gem. § 522 II ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil die Berufung weder Aussicht auf Erfolg noch die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats erfordert.

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