27 W 27/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-24, 27 W 27/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-24, 27 W 27/16
27 W 27/16Obergericht24.05.2016
Regest
Ist eine (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschafter einer GmbH, so sind der der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solcher auch die ihr angehörenden Gesellschafter aufzunehmen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 W 27/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-24
Aktenzeichen: 27 W 27/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0524.27W27.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: GmbHG § 40 Abs. 1; HGB §§ 161 Abs. 1 S. 2, 162 Abs. 1
Leitsätze
Ist eine (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschafter einer GmbH, so sind der der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solcher auch die ihr angehörenden Gesellschafter aufzunehmen.
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten vom 10.02.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 27.01.2016 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert beträgt 5.000,00 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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