Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-24, 27 W 27/16

27 W 27/16Obergericht24.05.2016

Regest

Ist eine (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschafter einer GmbH, so sind der der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solcher auch die ihr angehörenden Gesellschafter aufzunehmen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 W 27/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-24

Aktenzeichen: 27 W 27/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0524.27W27.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: GmbHG § 40 Abs. 1; HGB §§ 161 Abs. 1 S. 2, 162 Abs. 1

Leitsätze

Ist eine (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschafter einer GmbH, so sind der der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solcher auch die ihr angehörenden Gesellschafter aufzunehmen.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten vom 10.02.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 27.01.2016 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert beträgt 5.000,00 €.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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