8 U 35/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-06, 8 U 35/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 35/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-06
Aktenzeichen: 8 U 35/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0606.8U35.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Dezember 2014 verkündete Urkunden-Vorbehalts-Urteil des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung aus beiden Urteilen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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