Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-16, 4 Ws 74/16

4 Ws 74/16Obergericht16.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 74/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-16

Aktenzeichen: 4 Ws 74/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0616.4WS74.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, die vor dem Erlass der Entscheidung des Senats vom 29. März 2016 bestand (§ 33 a StPO).

Die sofortige Beschwerde des Untergebrachten und seines Verteidigers wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers auch unter Berücksichtigung seiner Schriftsätze vom 21.4.2016 (falsch datiert auf den 21.3.2016) u. 30.3.2016 nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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