Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-17, 32 SA 31/16

32 SA 31/16Obergericht17.06.2016

Regest

Ein Verweisungsbeschluss kann nicht bindend sein, wenn er auf einer nicht mehr vertretbaren, unrichtigen Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht, entgegenstehenden Parteivortrag und auch dem Ergebnis der Auslegung entgegenstehende gesetzliche Formulierungen nicht berücksichtigt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 31/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-17

Aktenzeichen: 32 SA 31/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0617.32SA31.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 36 I Nr. 6, 38, 281 ZPO, 631 BGB

Leitsätze

Ein Verweisungsbeschluss kann nicht bindend sein, wenn er auf einer nicht mehr vertretbaren, unrichtigen Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht, entgegenstehenden Parteivortrag und auch dem Ergebnis der Auslegung entgegenstehende gesetzliche Formulierungen nicht berücksichtigt.

Tenor

Zuständig ist das Landgericht E.

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