32 SA 31/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-17, 32 SA 31/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-17, 32 SA 31/16
32 SA 31/16Obergericht17.06.2016
Regest
Ein Verweisungsbeschluss kann nicht bindend sein, wenn er auf einer nicht mehr vertretbaren, unrichtigen Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht, entgegenstehenden Parteivortrag und auch dem Ergebnis der Auslegung entgegenstehende gesetzliche Formulierungen nicht berücksichtigt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 31/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-17
Aktenzeichen: 32 SA 31/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0617.32SA31.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 36 I Nr. 6, 38, 281 ZPO, 631 BGB
Leitsätze
Ein Verweisungsbeschluss kann nicht bindend sein, wenn er auf einer nicht mehr vertretbaren, unrichtigen Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht, entgegenstehenden Parteivortrag und auch dem Ergebnis der Auslegung entgegenstehende gesetzliche Formulierungen nicht berücksichtigt.
Tenor
Zuständig ist das Landgericht E.
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