4 RVs 51/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-21, 4 RVs 51/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-21, 4 RVs 51/16
4 RVs 51/16Obergericht21.06.2016
Regest
Für Anl. I zu § 1 Abs. 1 BtMG „Brolamfetamin, Buchstabe b) 1. Alternative (zertifizierter Anbau) ist neben dem Anbau mit zertifiziertem Saatgut auch bei dieser ersten Alternative der Ausnahmeregelung des lit. b) (und nicht nur bei der zweiten Alternative: Wirkstoffgehalt bis 0,2 %) zusätzlich erforderlich, dass der Verkehr mit den Cannabisprodukten ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 RVs 51/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-21
Aktenzeichen: 4 RVs 51/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0621.4RVS51.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: BtMG § 1, BtMG § 29, BtMG Anlage I zu § 1 Abs. 1, StGB § 17
Leitsätze
Für Anl. I zu § 1 Abs. 1 BtMG „Brolamfetamin, Buchstabe b) 1. Alternative (zertifizierter Anbau) ist neben dem Anbau mit zertifiziertem Saatgut auch bei dieser ersten Alternative der Ausnahmeregelung des lit. b) (und nicht nur bei der zweiten Alternative: Wirkstoffgehalt bis 0,2 %) zusätzlich erforderlich, dass der Verkehr mit den Cannabisprodukten ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Tenor
-
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
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Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Paderborn zurückverwiesen.
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