31 U 134/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-27, 31 U 134/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-27, 31 U 134/16
31 U 134/16Obergericht27.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 134/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-27
Aktenzeichen: 31 U 134/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0627.31U134.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Kläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 31.03.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Essen durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, und dass auch die weiteren Voraussetzungen des § 522 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 ZPO gegeben sind.
Die Kläger erhalten Gelegenheit, zu dem Hinweis bis zum 25.07.2016 abschließend Stellung zu nehmen; ggf. mag innerhalb der Frist mitgeteilt werden, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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