1 RVs 46/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-28, 1 RVs 46/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-28, 1 RVs 46/16
1 RVs 46/16Obergericht28.06.2016
Regest
Der zuvor als auf Grundlage einer umfassenden Vertretungsvollmacht als Wahlverteidiger tätige Rechtsanwalt ist nach seiner Bestellung als Pflichtverteidiger infolge Wegfalls der erteilten rechtsgeschäftlichen Vollmacht mit der Niederlegung des Wahlmandats ohne ausdrückliche Ermächtigung des Angeklagten nicht befugt, mit Wirkung für diesen eine Rechtsmittelbeschränkung zu erklären.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 RVs 46/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-28
Aktenzeichen: 1 RVs 46/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0628.1RVS46.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: StPO §§ 329 Abs. 2, 302 Abs. 2
Leitsätze
Der zuvor als auf Grundlage einer umfassenden Vertretungsvollmacht als Wahlverteidiger tätige Rechtsanwalt ist nach seiner Bestellung als Pflichtverteidiger infolge Wegfalls der erteilten rechtsgeschäftlichen Vollmacht mit der Niederlegung des Wahlmandats ohne ausdrückliche Ermächtigung des Angeklagten nicht befugt, mit Wirkung für diesen eine Rechtsmittelbeschränkung zu erklären.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen.
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