3 RBs 210/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-28, 3 RBs 210/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-28, 3 RBs 210/16
3 RBs 210/16Obergericht28.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 210/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-28
Aktenzeichen: 3 RBs 210/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0628.3RBS210.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der Einzelrichterin).
Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen
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