Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-30, 4 RVs 58/16

4 RVs 58/16Obergericht30.06.2016

Regest

1. Zum Vorliegen eines Treueverhältnisses einer von einem Betreuer für die Verhandlung über Regressforderungen des Betreuten gegenüber einer Versicherung bestellten Person. 2. Zum Vorliegen eines Gefährdungsschadens bei Belastung mit einem Prozessrisiko.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 RVs 58/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-30

Aktenzeichen: 4 RVs 58/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0630.4RVS58.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StGB § 263, StGB § 266; StPO § 354 Abs. 1 analog

Leitsätze

  1. Zum Vorliegen eines Treueverhältnisses einer von einem Betreuer für die Verhandlung über Regressforderungen des Betreuten gegenüber einer Versicherung bestellten Person.

  2. Zum Vorliegen eines Gefährdungsschadens bei Belastung mit einem Prozessrisiko.

Tenor

  1. Die Revision wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Schuldspruch des vorgenannten Urteils dahin geändert wird, dass der Angeklagte anstelle der Untreue in 12 Fällen, davon in 10 Fällen gemeinschaftlich handelnd, des Betruges in 12 Fällen, davon in 10 Fällen gemeinschaftlich handelnd, schuldig ist.

  2. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte.

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