6 U 201/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-30, 6 U 201/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 201/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-30
Aktenzeichen: 6 U 201/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0630.6U201.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. September 2015 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin.
Der vorliegende Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird abschließend auf 9.576,62 Euro festgesetzt.
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