Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-30, 6 WF 79/16

6 WF 79/16Obergericht30.06.2016

Regest

Zu den Voraussetzungen für die Niederschlagung der Kosten des gerichtlich beauftragten Sachverständigen

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 79/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-30

Aktenzeichen: 6 WF 79/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0630.6WF79.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Normen: FamGKG § 20

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen für die Niederschlagung der Kosten des gerichtlich beauftragten Sachverständigen

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners vom 17.12.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Steinfurt vom 21.05.2015 (10 F 284/12) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Erinnerung des Antragsgegners gegen den Kostenansatz vom 10.11.2014 zurückgewiesen wird.

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