6 WF 79/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-30, 6 WF 79/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-30, 6 WF 79/16
6 WF 79/16Obergericht30.06.2016
Regest
Zu den Voraussetzungen für die Niederschlagung der Kosten des gerichtlich beauftragten Sachverständigen
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 79/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-30
Aktenzeichen: 6 WF 79/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0630.6WF79.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Normen: FamGKG § 20
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen für die Niederschlagung der Kosten des gerichtlich beauftragten Sachverständigen
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners vom 17.12.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Steinfurt vom 21.05.2015 (10 F 284/12) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Erinnerung des Antragsgegners gegen den Kostenansatz vom 10.11.2014 zurückgewiesen wird.
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