22 U 28/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-04, 22 U 28/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 28/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-04
Aktenzeichen: 22 U 28/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0704.22U28.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: § 284 BGB
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14.01.2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.354,88 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 17.09.2015 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 82 % der Beklagte und zu 18 % die Klägerin; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 42 % der Beklagte und zu 58 % die Klägerin
Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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