Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-06, 8 U 170/15

8 U 170/15Obergericht06.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 170/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-06

Aktenzeichen: 8 U 170/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0706.8U170.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. September 2015 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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