2 Ausl 93/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-14, 2 Ausl 93/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-14, 2 Ausl 93/16
2 Ausl 93/16Obergericht14.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl 93/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-14
Aktenzeichen: 2 Ausl 93/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0714.2AUSL93.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
1.)
Die Auslieferung des Verfolgten nach Rumänien zur Strafvollstreckung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl der Amtsstaatsanwaltschaft Varna vom 12.05.2016 (P-43/2014) zur Last gelegten Tat ist zulässig.
2.)
Die Fortdauer der Auslieferungshaft wird angeordnet.
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