Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-14, 2 Ausl 93/16

2 Ausl 93/16Obergericht14.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl 93/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-14

Aktenzeichen: 2 Ausl 93/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0714.2AUSL93.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

1.)

Die Auslieferung des Verfolgten nach Rumänien zur Strafvollstreckung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl der Amtsstaatsanwaltschaft Varna vom 12.05.2016 (P-43/2014) zur Last gelegten Tat ist zulässig.

2.)

Die Fortdauer der Auslieferungshaft wird angeordnet.

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