5 Ws 249/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-19, 5 Ws 249/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-19, 5 Ws 249/16
5 Ws 249/16Obergericht19.07.2016
Regest
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung durch das erkennende Gericht während einer laufenden Hauptverhandlung
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 249/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-19
Aktenzeichen: 5 Ws 249/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0719.5WS249.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: StPO § 81 a, § 81 e, § 81 f, § 304, § 305
Leitsätze
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung durch das erkennende Gericht während einer laufenden Hauptverhandlung
Tenor
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten seines Rechtsmittels trägt der Angeklagte.
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