Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-19, 5 Ws 249/16

5 Ws 249/16Obergericht19.07.2016

Regest

Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung durch das erkennende Gericht während einer laufenden Hauptverhandlung

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 249/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-19

Aktenzeichen: 5 Ws 249/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0719.5WS249.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Normen: StPO § 81 a, § 81 e, § 81 f, § 304, § 305

Leitsätze

Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung durch das erkennende Gericht während einer laufenden Hauptverhandlung

Tenor

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten seines Rechtsmittels trägt der Angeklagte.

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