Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-19, 9 U 39/16

9 U 39/16Obergericht19.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 39/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-19

Aktenzeichen: 9 U 39/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0719.9U39.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Januar 2016 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 15.250,-- € festgesetzt.

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