Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-20, 20 U 43/16

20 U 43/16Obergericht20.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 43/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-20

Aktenzeichen: 20 U 43/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0720.20U43.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.01.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld (5 O 153/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 22.000,00 EUR festgesetzt.

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