Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-20, 8 U 6/16

8 U 6/16Obergericht20.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 6/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-20

Aktenzeichen: 8 U 6/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0720.8U6.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 25.08.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus diesem und dem angefochtenen Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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