Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-27, 2 RBs 131/16

2 RBs 131/16Obergericht27.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 RBs 131/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-27

Aktenzeichen: 2 RBs 131/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0727.2RBS131.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

1.)

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

2.)

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Schwerte vom 19.04.2016 mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Schwerte zurückverwiesen.

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