Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-02, 28 U 66/16

28 U 66/16Obergericht02.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 66/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-02

Aktenzeichen: 28 U 66/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0802.28U66.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.03.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.000 Euro festgesetzt.

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