20 U 80/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-08, 20 U 80/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-08, 20 U 80/16
20 U 80/16Obergericht08.08.2016
Regest
Prämienansprüche aus einem privaten Krankenkostenversicherungsvertrag für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Versicherten kann der Versicherer nur als Insolvenzgläubiger geltend machen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 80/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-08
Aktenzeichen: 20 U 80/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0808.20U80.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: §§ 105, 108 InsO
Leitsätze
Prämienansprüche aus einem privaten Krankenkostenversicherungsvertrag für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Versicherten kann der Versicherer nur als Insolvenzgläubiger geltend machen.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
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