Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-08, 20 U 80/16

20 U 80/16Obergericht08.08.2016

Regest

Prämienansprüche aus einem privaten Krankenkostenversicherungsvertrag für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Versicherten kann der Versicherer nur als Insolvenzgläubiger geltend machen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 80/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-08

Aktenzeichen: 20 U 80/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0808.20U80.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Normen: §§ 105, 108 InsO

Leitsätze

Prämienansprüche aus einem privaten Krankenkostenversicherungsvertrag für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Versicherten kann der Versicherer nur als Insolvenzgläubiger geltend machen.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.