8 U 23/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-08, 8 U 23/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 23/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-08
Aktenzeichen: 8 U 23/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0808.8U23.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.01.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.649,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.08.2014 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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