1 RBs 181/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-09, 1 RBs 181/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-09, 1 RBs 181/15
1 RBs 181/15Obergericht09.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 RBs 181/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-09
Aktenzeichen: 1 RBs 181/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0809.1RBS181.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird bezüglich des mit dem Rechtsmittel angegriffenen Rechtsfolgenausspruches des Urteils des Amtsgerichts Unna vom 31.07.2015 zugelassen.
Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde wird die gegen die Betroffene in dem Urteil des Amtsgerichts Unna vom 31.07.2015 verhängte Geldbuße auf 65 € herabgesetzt.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die der Betroffenen in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.
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