11 U 121/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-12, 11 U 121/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-12, 11 U 121/15
11 U 121/15Obergericht12.08.2016
Regest
Zu den Voraussetzungen der Räum- und Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 121/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-12
Aktenzeichen: 11 U 121/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0812.11U121.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: BGB § 839, GG Art. 34, StrWG NRW §§ 9, 9a, 43
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der Räum- und Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 06.07.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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