Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-16, 34 U 6/16

34 U 6/16Obergericht16.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 6/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-16

Aktenzeichen: 34 U 6/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0816.34U6.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Beklagten wird das am 10.12.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund – 12 O 19/14 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und die außergerichtlichen Kosten der Streithelferinnen werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 16.000 € festgesetzt.

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