7 U 17/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-23, 7 U 17/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-23, 7 U 17/16
7 U 17/16Obergericht23.08.2016
Regest
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einem SB-Tankstellengelände zur Nachtzeit
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 17/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-23
Aktenzeichen: 7 U 17/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0823.7U17.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2; 823 Abs. 1; 831
Leitsätze
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einem SB-Tankstellengelände zur Nachtzeit
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.01.2016 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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