Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-23, 7 U 17/16

7 U 17/16Obergericht23.08.2016

Regest

Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einem SB-Tankstellengelände zur Nachtzeit

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 17/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-23

Aktenzeichen: 7 U 17/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0823.7U17.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2; 823 Abs. 1; 831

Leitsätze

Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf einem SB-Tankstellengelände zur Nachtzeit

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.01.2016 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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