20 U 235/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-24, 20 U 235/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-24, 20 U 235/15
20 U 235/15Obergericht24.08.2016
Regest
Eine Aufrechnung mit rückständigen Beiträgen ist im Notlagentarif ausgeschlossen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 235/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-24
Aktenzeichen: 20 U 235/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0824.20U235.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: § 193 VVG
Leitsätze
Eine Aufrechnung mit rückständigen Beiträgen ist im Notlagentarif ausgeschlossen.
Tenor
Die Berufung des Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger einen Betrag von 5.790,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz des BGB jeweils aus 186,80 Euro seit dem 02.04.2014, 02.05.2014, 02.06.2014, 02.07.2014, 02.08.2014, 02.09.2014, 02.10.2014, je aus 9,34 Euro seit dem 02.11.2014, 02.12.2014 und aus 9,58 Euro seit dem 02.10.2015, 1 Prozent Säumniszuschlag pro angefangenem Monat jeweils aus 702,98 Euro seit April 2014, je aus 574,86 Euro seit Mai 2014, Juni 2014, Juli 2014, August 2014, September 2014 und Oktober 2014, je aus 100,92 Euro seit November 2014, Dezember 2014 und Januar 2015 sowie als weitere Nebenforderung 360,81 Euro Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz, von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger 85% und der Beklagte 15%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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