Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-25, 2 U 87/14

2 U 87/14Obergericht25.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 87/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-25

Aktenzeichen: 2 U 87/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0825.2U87.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 06.06.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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