Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-30, 4 Ws 276/16

4 Ws 276/16Obergericht30.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 276/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-30

Aktenzeichen: 4 Ws 276/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0830.4WS276.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

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