4 Ws 276/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-30, 4 Ws 276/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-30, 4 Ws 276/16
4 Ws 276/16Obergericht30.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 276/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-30
Aktenzeichen: 4 Ws 276/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0830.4WS276.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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