Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-31, 15 W 273/16

15 W 273/16Obergericht31.08.2016

Regest

Bei der Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers ist ein Ausspruch, durch den dem Erben die Beschränkung seiner Erbenhaftung vorbehalten wird, nicht veranlasst.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 273/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-31

Aktenzeichen: 15 W 273/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0831.15W273.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 1960, BGB § 1836, ZPO § 780 Abs. 1

Leitsätze

Bei der Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers ist ein Ausspruch, durch den dem Erben die Beschränkung seiner Erbenhaftung vorbehalten wird, nicht veranlasst.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.

Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren findet nicht statt.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 981,75 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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