15 W 273/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-31, 15 W 273/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-31, 15 W 273/16
15 W 273/16Obergericht31.08.2016
Regest
Bei der Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers ist ein Ausspruch, durch den dem Erben die Beschränkung seiner Erbenhaftung vorbehalten wird, nicht veranlasst.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 273/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-31
Aktenzeichen: 15 W 273/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0831.15W273.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 1960, BGB § 1836, ZPO § 780 Abs. 1
Leitsätze
Bei der Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers ist ein Ausspruch, durch den dem Erben die Beschränkung seiner Erbenhaftung vorbehalten wird, nicht veranlasst.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 2) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren findet nicht statt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 981,75 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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