17 U 81/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-31, 17 U 81/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 81/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-31
Aktenzeichen: 17 U 81/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0831.17U81.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 17.03.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Detmold – vorbehaltlich einer schriftlichen Stellungnahme der Beklagten – durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die übrigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZPO vorliegen.
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.