20 U 69/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-31, 20 U 69/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 69/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-31
Aktenzeichen: 20 U 69/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0831.20U69.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17.03.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (115 O 180/15) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 16.070,00 EUR festgesetzt.
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