Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-31, 31 U 132/15

31 U 132/15Obergericht31.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 132/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-31

Aktenzeichen: 31 U 132/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0831.31U132.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.05.2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (Az. I-1 O 192/14) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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