Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-09, 26 U 14/16

26 U 14/16Obergericht09.09.2016

Regest

Ein Augenarzt, der einem Patienten nach fehlerhafter Behandlung Schadensersatz schuldet, muss das vom Landschaftsverband als dem zuständigen Sozialhilfeträger an den Patienten gezahlte Blindengeld nicht erstatten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 14/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-09

Aktenzeichen: 26 U 14/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0909.26U14.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 280 I, 611 BGB, 116 SGB X, 7 GHBG NW

Leitsätze

Ein Augenarzt, der einem Patienten nach fehlerhafter Behandlung Schadensersatz schuldet, muss das vom Landschaftsverband als dem zuständigen Sozialhilfeträger an den Patienten gezahlte Blindengeld nicht erstatten.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. Dezember 2015 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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