Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-15, 4 W 100/15

4 W 100/15Obergericht15.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 W 100/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-15

Aktenzeichen: 4 W 100/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0915.4W100.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers wird die in dem Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg vom 08.07.2015 getroffene Entscheidung über die Festsetzung des Streitwertes abgeändert.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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