Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-15, 5 RVs 41/16

5 RVs 41/16Obergericht15.09.2016

Regest

Bedeutung von doppelrelevanten Umständen bei Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 41/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-15

Aktenzeichen: 5 RVs 41/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0915.5RVS41.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Normen: StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; StPO § 318

Leitsätze

Bedeutung von doppelrelevanten Umständen bei Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.

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