5 RVs 41/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-15, 5 RVs 41/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-15, 5 RVs 41/16
5 RVs 41/16Obergericht15.09.2016
Regest
Bedeutung von doppelrelevanten Umständen bei Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 41/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-15
Aktenzeichen: 5 RVs 41/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0915.5RVS41.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; StPO § 318
Leitsätze
Bedeutung von doppelrelevanten Umständen bei Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
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