20 U 70/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-21, 20 U 70/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-21, 20 U 70/16
20 U 70/16Obergericht21.09.2016
Regest
Zur Unterscheidung zwischen Deckungs- und Valutaverhältnis bei einer privaten Unfallversicherung für fremde Rechnung und zu der Frage, wann ein vom Versicherten behauptetes Schenkungsversprechen des Versicherungsnehmers vollzogen ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 70/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-21
Aktenzeichen: 20 U 70/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0921.20U70.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: §§ 44 VVG, 518 BGB
Leitsätze
Zur Unterscheidung zwischen Deckungs- und Valutaverhältnis bei einer privaten Unfallversicherung für fremde Rechnung und zu der Frage, wann ein vom Versicherten behauptetes Schenkungsversprechen des Versicherungsnehmers vollzogen ist.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
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