1 Vollz(Ws) 298/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-22, 1 Vollz(Ws) 298/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-22, 1 Vollz(Ws) 298/16
1 Vollz(Ws) 298/16Obergericht22.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz(Ws) 298/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-22
Aktenzeichen: 1 Vollz(Ws) 298/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0922.1VOLLZ.WS298.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bochum zurückverwiesen.
Dem Betroffenen wird für das Rechtsbeschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B in C bewilligt.
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