Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-22, 4 U 108/16

4 U 108/16Obergericht22.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 108/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-22

Aktenzeichen: 4 U 108/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0922.4U108.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 12.05.2016 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg abgeändert.

Die einstweilige Verfügung der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg vom 01.02.2016 wird aufgehoben.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

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