Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-28, 32 SA 34/16

32 SA 34/16Obergericht28.09.2016

Regest

Der Beginn mit einer vorterminlichen Beweisaufnahme gem. § 358a ZPO kann einer Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 I Nr. 3 ZPO entgegenstehen, wenn die Klage nach dem Beginn dieser Beweisaufnahme auf weitere Beklagte erweitert werden soll.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 34/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-28

Aktenzeichen: 32 SA 34/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0928.32SA34.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 36 I Nr. 3, 358a ZPO

Leitsätze

Der Beginn mit einer vorterminlichen Beweisaufnahme gem. § 358a ZPO kann einer Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 I Nr. 3 ZPO entgegenstehen, wenn die Klage nach dem Beginn dieser Beweisaufnahme auf weitere Beklagte erweitert werden soll.

Tenor

Der Senat lehnt eine Zuständigkeitsbestimmung ab.

Die Kosten des Bestimmungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Gegenstandswert wird auf bis zu 8.000 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.